Neues aus der Gartenstraße
14. September 2020
Eine alte Halle wird Kulturort.
Seit vier Jahren finden Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen und Tagungen in der Werkstraße 4 statt - mit großer Akzeptanz und Erfolg. Allerdings drängt die spontane Umnutzung nach Verbesserung der Infrastruktur: klemmende Stahltüren, behelfsmäßig der Zugang, nicht regelkonform die WCs, Stolperfallen auf dem Boden der Halle...
Nun soll die Maschinenhalle am Neckarufer in der Werkstraße 4 in Tübingen für Veranstaltungszwecke ausgestattet werden: Mit Lärmschutz, sanitären Einrichtungen, barrierefreien Zugängen und Heizung. Denn die Halle wurde nicht für Menschengruppen gebaut, sondern einst,1921, errichtet für die Diesel getriebene Notstrom-Erzeugung.
Die Veranstaltungsstätte ist für maximal 199 Personen ausgelegt, darunter 150 nummerierte Sitzplätze. Die Bühne hat eine Fläche von 32 qm und ist variabel stellbar, sechs 2-kW-Scheinwerfer stehen zur Verfügung.
Fragen zum Bauantrag
Für alle Anwohner gibt es drei kritische Punkte: Asbest, Lärmschutz und Parkplätze.
1. Asbest:
Das Dach der Halle soll erneuert und gedämmt werden. Soweit so gut. Doch offenbar müssen zuvor Lagen von Asbest beseitigt werden. Eigentlich wäre dafür eine Trockenphase des frühen Winters die geeignete Zeit, damit weder Vögel und Menschen gefährdet werden. Alle anderen Jahreszeiten kommen kaum in Frage. Das heißt, entweder sofort oder erst 2021.
2. Lärmschutz:
Normalerweise enden Veranstaltungen um 22 Uhr. Bis die Besucher sich entfernt haben, kann es bis maximal 23 Uhr dauern. Laut Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) können jährlich 10 und mehr "seltene Ereignisse" mit kurzzeitigen zumutbaren höheren Lärmemissionen stattfinden. Bei 18 seltenen Ereignissen im Jahr können wir also alle drei Wochen mit einer höheren Lärmbelastung abends rechnen. Am stärksten belastet werden die Gebäude an der Brückenstraße sein.
Damit die Bewohner der Werkstraße (im Mischgebiet!) nachts nicht gestört werden, wird der Ausgang nach Norden nach Ende der Veranstaltung geschlossen. Die Besucher werden durch beleuchtete Wegführung nach Süden hinaus geleitet.
Für seltene Ereignisse sind im Allgemeinen Wohngebiet 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts zulässig. Außerdem können einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen diese Beurteilungspegel überschreiten.
Die Immissionsrichtwerte (in Dezibel, dB) sind in Abschnitt 6.1 der TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden wie folgt festgelegt:
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Ladegeräusche von Caterern und Zulieferern oder Abtransport von Kulissen per LkW in der Zeit von 22 - 6 Uhr sind unzulässig!
Näheres auch unter dem Wortlaut der Freizeitlärm-Richtlinie:
http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/6_2.pdf
Legende: WA = Allgemeines Wohngebiet, MI = Mischgebiet, SW = Stockwerk, RW = Richtwert, LrT = Beurteilungspegel, LT, max = Maximalpegel Tag, LN, max = Maximalpegel Nacht
7 x 3 Parkplätze stehen auf der Nordseite der Werkstraße bisher kostenlos zur Verfügung, drei neue werden im Gelände der SWT auf der bisherigen Rasenfläche eingerichtet, darunter ein Behinderten-Parkplatz. Das Kulturwerk kann demnach mit 24 Plätzen rechnen.
3. Parkplätze
24 Fahrradstellplätze werden neu installiert. Auf den im Bauantrag eingezeichneten Plänen stehen Künstlern, Caterern und Besuchern 24 Kfz-Parkplätze zur Verfügung. Dies ist reine Theorie. Denn schon bisher belegen Dauerparker die Dreier-Parkbuchten am Park, zuweilen wird wild auf der Wiese geparkt. Anwohner plädieren deshalb dafür, dass die Wiesenwege zum Park mit Pollern gesperrt und das Parken in den Buchten mit Parkscheibe auf zwei Stunden begrenzt wird.
Die gute Nachricht: Bäume werden nicht gefällt.
Eine Anregung der Anwohner bereits vor dem Bauantrag lautete:
1. Kostenloses Busticket mit der Eintrittskarte koppeln
2. auf Parkplätze auf dem anderen Neckarufer verweisen
3. nachts Zubringer zum Bahnhof organisieren.
Zu beanstanden: Kreuzungen von Parksuch-, Rad- und Fußgängerverkehr sind nicht berücksichtigt. Laut Rahmenplan Gartenstraße soll eine Blick- und Fußgängerachse von Norden nach Süden vom Park bis zum Neckar führen. Diese ist nicht eingezeichnet. Ebensowenig der von der für 2021 geplanten Radbrücke landende Radverkehr aus der Südstadt.
Am sinnvollsten wäre es, den Radverkehr neckarabwärts auf einer klar bezeichneten Spur auf der Brückenstraße in Richtung Gartenstraße und neckaraufwärts auf die Hermann-Kurz-Straße zu führen. Der bereits existierende Kinderverkehr auf der Werkstraße sollte durch Poller geschützt werden, siehe nachstehendes Bild.